Hinweise zum Ausfüllen des elektronischen Formulars
Ihre Meldung wird unter Wahrung der Vertraulichkeit bearbeitet. Die von Ihnen gemeldeten Informationen können die Einleitung interner Untersuchungsverfahren nach sich ziehen. Unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen können wir gehalten sein, Ihre Identität anderen Behörden mitzuteilen. Dies kann Verlangen der Strafverfolgungsbehörden in Strafverfahren, Anordnungen in einem einer Meldung nachfolgenden Verwaltungsverfahren, einschließlich verwaltungsbehördlicher Bußgeldverfahren, sowie gerichtliche Entscheidungen betreffen.
Wenn Sie Ihre Meldung anonym abgeben und keine Kontaktmöglichkeit angeben, haben wir im weiteren Verfahren keine Möglichkeit, Sie bei etwaigen Rückfragen zu kontaktieren und Sie ggf. über das Ergebnis unserer Prüfung in Kenntnis zu setzen.
Bitte beachten Sie, dass die Dokumentation Ihrer Meldung in der Regel drei Jahre nach Abschluss des Verfahrens gelöscht wird. Nach diesem Zeitpunkt stehen Unterlagen aus dem Verfahren nicht mehr zu Beweiszwecken zur Verfügung.
Bitte beachten Sie auch, dass der Schutz des Hinweisgeberschutzgesetzes beispielsweise gegen Repressalien wegen einer Meldung nur dann gilt, wenn Sie zum Zeitpunkt der Meldung hinreichenden Grund zur Annahme hatten, dass die von Ihnen gemeldeten Informationen der Wahrheit entsprechen. Vorsätzlich falsche Angaben können darüber hinaus strafrechtliche Folgen nach sich ziehen.
Es müssen Ihnen also tatsächliche Anknüpfungspunkte für die Annahme des Verstoßes vorliegen, beispielsweise, weil Sie den Verstoß selbst wahrgenommen haben oder verlässliche Erkundigungen eingeholt haben. Reine Spekulationen sind nicht vom Hinweisgeberschutz umfasst. Bennen Sie deshalb nach Möglichkeit alle Ihnen zur Verfügung stehenden Beweismittel (z.B. Zeugen, Urkunden, sonstige Unterlagen, Fotodateien o.ä.).
Soweit Ihnen solche Beweismittel als elektronische Datei zur Verfügung stehen, haben Sie die Möglichkeit, diese bei Abgabe Ihrer Meldung hochzuladen.

Möchten Sie uns die Möglichkeit eröffnen, mit Ihnen bei Bedarf in Kontakt zu treten?

(Nur auszufüllen, wenn keine anonyme Meldung gewünscht ist)

(Nur auszufüllen, wenn keine anonyme Meldung gewünscht ist)

Bitte geben Sie ggfs. eine Emailadresse an.
(Nur auszufüllen, wenn keine anonyme Meldung gewünscht ist)

Bitte geben Sie ggfs. eine Telefonnummer an, unter der Sie erreichbar sind.
(Nur auszufüllen, wenn keine anonyme Meldung gewünscht ist)

Sie können Verstöße in Bezug auf die folgenden Kategorien melden. Bitte treffen Sie Ihre Auswahl.

Bitte geben Sie kurz an, in welchem Bereich Ihrer Einschätzung nach der Schwerpunkt des Verstoßes liegt, sofern keines der oben genannten Zutrifft.

Bitte beschreiben Sie hier den Vorfall bzw. die Vorfälle so konkret wie möglich. Bitte geben Sie dabei möglichst Zeit und Ort des Geschehens an. Wenn Ihnen diese Einschätzung möglich ist, geben Sie bitte auch die gesetzliche Bestimmung an, gegen die Ihrer Meinung nach verstoßen wurde. Falls Sie anonym bleiben möchten geben Sie keine Daten zu Ihrer Person an. Geben Sie in diesem Fall auch keine Daten an, die Rückschlüsse auf Ihre Person zulassen, beispielsweise Ihr Verhältnis zu den Beteiligten.

Bitte erläutern Sie hier den Zusammenhang zwischen Ihrer beruflichen oder dienstlichen Tätigkeit und Ihrer Kenntnis von dem Verstoß, den Sie melden möchten. Nur wenn ein solcher Zusammenhang vorliegt, besteht ein Schutz nach dem nach dem Hinweisgeberschutzgesetz. Auch muss es sich um einen Verstoß bei dem Beschäftigungsgeber, bei dem Sie tätig sind oder waren, oder bei einer anderen Stelle, mit der Sie Aufgrund Ihrer beruflichen Tätigkeit im Kontakt stehen oder standen handeln.